Kostenersatz für Nele-Besetzung? Bezahlt wird nicht!

veröffentlicht am 18. September 2019

Mitte November 2018, wurde das leerstehende Gebäude der ehemals revolutionär marxistischen Druckerei in Wien 1160 besetzt. Genannt wurde das Haus “Nele”. Diese Raumaneignung war nicht nur ein direktes Zeichen gegen Aufwertungs- und Verdrängungspolitik, sondern bot auch einer Vielzahl an Menschen die Möglichkeit sich in antihierarchischen und nicht leistungsoptimierenden Formen des Zusammenlebens, sowie anderen Lernprozessen zu erproben. Nachbar*innen fanden die Besetzung gut und bekundeten ihre Solidarität. Es hatte Sprengkraft. Vielen Leuten stinken die Eigentumsverhältnisse und die damit einhergehenden Mietverhältnisse gewaltig. Den Herrschenden ist das bewusst. “Wo käme mensch da hin, würden jetzt alle leer stehenden Wohnraum besetzen?”

Nach knapp 3 Wochen wurde die Besetzung durch ein riesiges Polizeiaufgebot inklusive Hebebühne, Feuerwehrsprungkissen und Hubschrauber beendet.

Während die gut gepanzerten Polizist*innen mit Rammbock ins Erdgeschoss des Hauses einbrachen, kletterten die Besetzer*innen teilweise auf das Giebeldach des Hauses, teilweise auf das darunter liegende Flachdach. Während die Menschen vom einsichtigen Giebeldach mittels Hebebühne nach Unten eskortiert wurden, wurden die Menschen von dem von der Straße nicht einsichtigen Flachdach mit verdrehten Armen herunter geschleift und kopfüber durch ein Fenster geworfen. Das ist eines von unzähligen Beispielen wie die Polizei hinter geschlossenen Türen gerne mal brutaler vorgeht als unter Beobachtung. Alle geräumten Personen verweigerten die Angabe ihrer Identitäten. Bei 2 Personen konnten Namen ermittelt werden. Sie wurden nach mehreren Stunden zeitgleich mit den anderen 13 unbekannten Personen aus dem PAZ (Polizeianhaltezentrum) entlassen. Ein anderes Beispiel wie die Polizei hinter verschlossenen Türen mit widerspenstigen Menschen umgeht, ist die Inhaftierung einer Besetzerin. Die Polizei warf der Person vor, nach der Räumung (also als schon alles vorbei war und die Medien nicht mehr vor Ort), im PAZ Widerstand gegen die Staatsgewalt ausgeübt zu haben. Sie verbrachte daraufhin mehrere Monate in Haft.

Bei solch kostenintensiven Räumungen von besetzten Häusern kommt in der Öffentlichkeit immer wieder die Frage auf: “Wer bezahlt für den vollkommen überzogenen Polizeieinsatz?”

Unter dem Druck, tausende Euro teure Räumungen von zuvor ungenutzten Häusern rechtfertigen zu müssen, kam die Polizei auf eine besonders perfide Idee:
Unter der Erklärungsnot, dass die Allgemeinheit zur Kassa geboten wird um Privatinteressen zu verteidigen, möchten die Bullen ihre maßlosen Einsatzkosten den Besetzer*innen umhängen.

Sie versuchen also durch einen Winkelzug mit dem §92a einen Kostenersatz von den geräumten Personen zu erpressen. Durch das „Sicherheitspaket“, welches am 25.Mai 2018 in Kraft getreten ist, wurde der §92a erweitert. Bisher war nur dann ein Kostenersatz vorgesehen, wenn eine Alarmanlage ohne Grund Alarm abgab. Durch die neugeschaffene Regulierung des §92a Abs. 1a SPG (Sicherheitspolizeigesetz) ist vorgesehen, dass auch Verursacher*innen eines Polizeieinsatzes zum Ersatz dieser Kosten in 2 Fällen verpflichtet werden können: Wenn der Polizeieinsatz vorsätzlich durch eine falsche Notmeldung ausgelöst wurde, oder wenn sich eine Person zumindest grob fahrlässig einer Gefahr für Leben oder Gesundheit ausgesetzt hat. Zu zahlen soll dann ein Pauschalbetrag sein, der in erster Instanz durch die Bezirksverwaltungsbehörde bestimmt wird. Diese unpräzise Formulierung spielt der Willkür des Polizeiapparates in die Hände.

Eine der beiden identifizierten Personen, die sich während der Räumung auf dem Giebeldach befand, bekam 7 Monate nach dem Einsatz einen Brief mit einer Kostenersatzforderung über € 3.808,-. Die Person soll sich durch das Erklimmen des Giebeldaches selbst in Gefahr gebracht haben und jetzt deswegen für den Polizeieinsatz aufkommen. Einen Einsatz den sich die Person mit Sicherheit nicht gewünscht hat. Außerdem befand sich die Person ausschließlich nur zu jenem Zeitpunkt grob fahrlässig in Gefahr, als ein Bulle am Dach nach ihr trat, wie ein Video dokumentiert.

Besonders dass die Definitionsmacht, wann sich eine Person in Gefahr befindet, bei der Polizei liegt, macht diesen Paragrafen zu einem Werkzeug um eine Vielzahl an politischen Protesten zu delegitimieren und zu kriminalisieren. Sei es beim Abseilen oder anderen Kletteraktionen im Umweltkontext, Tripod-Aktionen oder die Verwendung von Lock-ons gegen Tierfabriken. Selbst eine Straßenblockade kann unter diese Definition fallen. Bei politischen Protesten geht die größte “Gefahr für Leben oder Gesundheit” allerdings meistens von der Polizei aus.

Dieser Einschüchterungsversuch auf finanzieller Ebene ist kein Einzelfall. Die Veranstalter*innen einer Gegendemonstration gegen den rechtsradikalen Kongress “Verteidiger Europas” im Oktober 2016 wurden zu € 23. 000,- Schadensersatz verklagt. Und zwar deshalb, weil Demonstrant*innen Farbbeutel geworfen haben.

Auch die Silvesternacht, bei der als Resultat eines überzogenen Polizeieinsatzes mehrere Menschen Verwaltungsanzeigen aufgrund “ACAB-Rufe” zugeschickt bekommen haben, ist ein Beispiel eines Einschüchterungsversuchs. Den betroffenen Personen werden die Taten nicht direkt vorgeworfen, sondern Teil einer Gruppe gewesen zu sein, aus der irgendwer etwas geschrien hätte. Die bloße Anwesenheit soll bestraft werden.

Bei beiden Beispielen, wie auch bei der Kostenersatzforderung, scheint es, als würden die Repressionsbehörden gerade austesten, wie weit sie praktisch und juristisch gehen können, um Widerständige einzuschüchtern. Sie versuchen Präzedenzfälle zu schaffen, um die Möglichkeiten widerständiger Kämpfe immer weiter zu einzuschränken.

Lassen wir uns das nicht gefallen! Wehren wir uns auf allen Ebenen und mit allen Mitteln!

Einsprüche sind schön und gut, aber die Gerichtssäle dieser Welt verhandeln keine Gerechtigkeit.

Lassen wir uns nicht für unser politisches Engagement vom Staat erpressen.

Bezahlt wird nicht! Lasst uns niemals aus freien Stücken jene bezahlen, die unsere Leute geschlagen, getreten und weggesperrt haben!

Ganz im Gegenteil, sollte es zu einer Eintreibung und womöglich zu einer Ersatzfreiheitsstrafe kommen, wird der Staat dafür doppelt und dreifach bezahlen (Unterkunft inklusive). Jegliche Unterstützung erwünscht!

Repression versucht kollektive Wut in individuelle Ohnmacht zu verwandeln. Verwandeln wir unsere individuelle Ohnmacht wieder in kollektive Wut und spucken den Schergen der Macht & Ordnung ins Gesicht!

nele35

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