Lächerlich machen verboten? Beschwerde gegen Hausdurchsuchung nach Bundeswehr-Adbustings eingereicht

veröffentlicht am 13. Oktober 2020

Adbusterinnen in Berlin wehren sich gegen drei Hausdurchsuchungen. Die Betroffene Frida Henkel wurde im Sommer 2019 beim Aufhängen eines veränderten Bundeswehrposters erwischt: „Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe!“ schrieb sie auf den Tarnfleck-Hintergrund des Militärs. Der polizeiliche Staatsschutz beim LKA behauptete, die Tat sei „Schwerer Diebstahl“ von Werbepostern und beantragte mehrere Hausdurchsuchungen mit der Begründung, dass Adbusting die Bundeswehr „gar lächerlich“ mache. Ein Ermittlungsrichter nickte dies ab.

Beschwerde eingereicht

Gegen den mutmaßlich unverhältnismäßigen Beschluss wehrt sie sich nun juristisch, denn die Hausdurchsuchung war nicht verhältnismäßig und erfüllt nicht einmal die Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss. „Das Ermittlungsgericht hat in diesem Fall versagt. Der Beschluss war unverhältnismäßig und wurde durch das Gericht ohne gründliche Prüfung durchgewunken“ sagt Fadi El-Ghazi (Strafverteidiger im bundesweit ersten Adbusting Prozess 2019 und Initiator des Volksbegehrens Berlin Werbefrei) über diesen Durchsuchungsbeschluss. "Die Durchsuchung hat mein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und auf Meinungsfreiheit verletzt", sagt Frida Henkel. „Dabei ging es nicht um das vermeintlich entwendete Papier, sondern eben darum was auf dem Papier stand. Das die Bundeswehr lächerlich machen ein Straftatbestand ist, wäre mir neu."

Unverhältnismäßige Ermittlungsmaßnahmen

Das Ermittlungsbehörden nicht viel Spaß verstehen, wenn die Bundeswehr und auch andere staatliche Institutionen durch Kommunikationsguerilla lächerlich gemacht werden, haben Sie in den letzten Monaten und Jahren immer wieder bewiesen. "Polizeikritische Adbustings sind im Verfassungsschutzbericht 2018 erwähnt worden. Sowohl das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum GETZ, sowie der Militärische Abschirmdienst MAD haben Fälle von Adbusting gesammelt, das LKA macht deswegen Hausdurchsuchungen und sammelt DNA-Spuren von Plakaten, so wie die Beschlagnahme eines Mobiltelefons" zählt Klaus Poster, Sprecher*in der Soligruppe plakativ, die lange Kette der unverhältnismäßigen Ermittlungsmaßnahmen auf.

Die Hausdurchsuchung aber auch die sonstigen Maßnahmen verletzen die Meinungsfreiheit der Adbuster*innen. "Die Justizbehörden tun so, als ob es eine Straftat wäre, wenn man politische Botschaften im öffentlichen Raum verbreitet. Auch wenn es der Polizei oder der Bundeswehr nicht schmeckt: Adbuster*innen tragen zur politischen Willensbildung bei. Adbusting ist Meinungsfreiheit!“

Ist Adbusting überhaupt strafbar?

Frida Henkels Verfahren wurde Ende letzten Jahres wegen Geringfügigkeit eingestellt. Ob Adbusting strafbar ist, vor dieser Entscheidung hat sich das Gericht also mal wieder gedrückt. "Als ich den Brief mit der Einstellung wegen Geringfügigkeit bekam war ein Teil von mir erleichtert, vor allem war ich aber empört. Das kann doch nicht sein, dass erst meine Wohnung durchsucht wird, und dann, obwohl die sogar noch Plakte bei mir finden, das Gericht beschließt, dass der Fall doch geringfügig ist!“

Und auch in der Berliner Staatsanwaltschaft ist man sich durchaus uneinig, wie das mit der Strafbarkeit aussieht, in Fridas Fall wurde bereits vor der Durchsuchung angezweifelt, was ein Fund von Plakaten überhaupt noch beweisen könnte. In einem anderen Fall in diesem Jahr lehnte die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss ab, mit folgender Begründung: "Eine Strafbarkeit wegen versuchten Diebstahls durch das Abhängen der ursprünglich im Schaukasten befestigten Plakate scheidet bereits aus, da die Plakate hinter dem Kasten versteckt aufgefunden wurden. Eine Zueignungsabsicht kann daher nicht festgestellt werden.“

Auch eine Sachbeschädigung kann die Staatsanwaltschaft nicht erkennen: „Auch waren die ursprünglich befestigten Plakate noch intakt, sodass eine Sachbeschädigung allein im Sinne des Abs. 2 nicht in Betracht kommt. Dieser ist grundsätzlich weit gefasst, sodass es unter Umständen noch vom Tatbestand umfasst sein dürfte, dass die entfernten Plakate der optischen Wahrnehmbarkeit entzogen sind. Jedenfalls scheitert die Strafbarkeit jedoch daran, dass die Plakate kurzfristig und ohne großen Aufwand wieder in dem Kasten hätten befestigt werden können, sodass es sich um eine unerhebliche Veränderung der Sache handelt. (…) Das Verfahren gegen den Beschuldigten war daher ohne weitere Ermittlungen einzustellen.“

Mehr Informationen:

Drei Hausdurchsuchungen wegen eines (!) veränderten Bundeswehr-Posters:
https://emrawi.org/?Berlin-Drei-Hausdurchsuchungen-weil-ein-Plakat-die-Bundeswehr-lacherlich-macht-686

LKA sammelt DNA-Spuren wegen Adbusting:
https://emrawi.org/?DNA-Analyse-wegen-veranderter-Bundeswehr-Werbung-unverhaltnismassig-945

„Auch unbequemes Adbusting ist grundrechtlich geschützt“ sagt Prof. Dr. Fischer-Lescano:
https://verfassungsblog.de/adbusting-unbequem-aber-grundrechtlich-geschuetzt/

Gefälschte Bürgermeisterschreiben in Tegel: Eine Aktionsauswertung
https://emrawi.org/?Gefalschte-Burgermeisterschreiben-in-Tegel-Eine-Aktionsauswertung-935

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