Neue Entwicklung im Fall der Abschiebung von Österreich nach Deutschland: Gericht entscheidet, die Abschiebung war rechtswidrig

veröffentlicht am 27. Dezember 2019

Pressemitteilung vom 11 Dezember 2019 - Rote Hilfe e. V., Ortsgruppe München

Nach einer antimilitaristischen Aktion am 11.09.2019 gegen das Joint-Venture der Rüstungskonzerne Rheinmetall und MAN in Wien wurde ein Aktivist ohne Verfahren
abgeschoben. Bereits damals verurteilte die Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe München die offensichtlich rechtswidrige Abschiebung des Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Wiener Neustadt

Nachdem der Betroffene über seinen Anwalt Beschwerde gegen die Abschiebung einreichen ließ, stellte nun auch das Bundesverwaltungsgericht Wien fest, dass die Abschiebung unrechtmäßig war. Dem rechtskräftigen Urteil vom 11.11.2019
zufolge stellt der Aktivist, anders als vom BFA behauptet, mit seinem Verbleib in Österreich keine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ dar. Auch das 10-jährige Einreiseverbot ist damit hinfällig geworden.

Da mittlerweile auch Einsicht in die Ermittlungsakten genommen werden konnte,
verdichten sich die Hinweise darauf, dass der Bestrafungswille der zuständigen Beamten ihr Handeln leitete. So konnte sich der Betroffene zwar in einer Anhörung zu seinem Aufenthaltsstatus äußern, allerdings ordnete das BFA die Abschiebung des jungen Deutschen bereits in dem Festnahmeauftrag und damit bevor es zu dieser Anhörung kam an. Von einem ergebnisoffenen Verfahren seitens des BFA kann also keine Rede sein.

Dazu passt auch, dass das Ausweiseverfahren nicht in Wien, sondern im circa 70
Kilometer entfernten Wiener Neustadt durchgeführt wurde. Gegen diese skandalöse Vorverurteilung hält sich der Aktivist rechtliche Schritte vor.
„Es zeigen sich hier zwei Dinge. Einmal der unbedingte Wille linken Aktivist*innen mit allen Mitteln in Österreich und Deutschland das Leben schwer zu machen, unabhängig davon, ob die Mittel rechtmäßig und verhältnismäßig sind. So wurde hier mit einer illegalen Abschiebung versucht, den Lebensentwurf eines jungen Aktivisten zu zerstört. Und gleichzeitig zeigt sich wieder einmal die gängige Praxis der Exekutivorgane beider Länder: Solche Entscheidungen ohne Rücksicht auf Verluste zu treffen und durch zu setzen. Die Betroffenen können höchstens im Nachhinein feststellen lassen, dass ihre Rechte missachtet wurden.“, so Olivia Kölle, Sprecherin der Münchner Ortsgruppe der Roten Hilfe e.V..

mehr Info zum Fall: https://wien.mediaslibres.org/?Zur-Causa-Rheinmetall-Wien-369

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