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Lokales

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stoppt Abschiebung nach Afghanistan

6. August 2021

Einem Antrag der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung auf Erlassung einer vorläufigen Maßnahme wurde am 02.08.2021 durch den EGMR stattgegeben, um eine Verletzung der fundamentalen Grundrechte des Antragstellers (Art 3 EMRK) zu verhindern. Daher kommt dem Antragsteller vorläufiger Abschiebeschutz zu (s. § 50 Abs 3 FPG). Dem Vernehmen nach wurde auch eine für heute geplante Charter-Abschiebung nach Afghanistan abgesagt.



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