Provisorisches Denkmal für George Floyd und gegen rassistische Gewalt am Marktplatz in Innsbruck

veröffentlicht am 9. Juni 2020

Wir haben drei Transparente im Zusammenhang mit dem Ermordeten George Floyd am Marktplatz in Innsbruck angebracht, um ihm und allen anderen Menschen die von Bullen oder Rechten aufgrund ihrer Hautfarbe umgebracht wurden, eine Gedenkstätte zu schaffen. Wir haben Kerzen dazugestellt und Blumen, es wäre toll wen viele Menschen es uns gleich tun würden. Auch andere Gegenstände, Texte oder weitere Schilder/Plakate wären toll. Wir überlegen auch, ein richtiges Denkmal zu bauen! Dem rassistischen Morden ein Ende.

Transparent 1: Die Namen von vier durch die Polizei rassistisch ermordeten Menschen. #Saytheirnames

George Floyd
Am 25. Mai 2020 kaufte der 46-jährige Afroamerikaner George Perry Floyd kurz vor 20:00 Uhr bei „Cup Foods“, einem Lebensmittelgeschäft an der Chicago Avenue in Minneapolis, eine Schachtel Zigaretten und stieg anschließend in seinen auf der anderen Straßenseite geparkten Pkw. Der 20-Dollar-Schein, mit dem Floyd bezahlte, wurde im Laden für falsch gehalten. Zwei Mitarbeiter folgten Floyd zu seinem Auto und forderten die Herausgabe der Zigaretten. Floyd weigerte sich jedoch, sie zurückzugeben. Ein Mitarbeiter rief daraufhin die Polizei an, wozu Geschäfte bei Verdacht auf Falschgeld in Minnesota verpflichtet sind. Bei dem Gespräch mit der Polizei schilderte der Mitarbeiter, dass Floyd in einem blauen Fahrzeug vor dem Laden sitze und „schrecklich betrunken“ sei.

Daraufhin fuhr ein Streifenwagen, besetzt mit den beiden Polizeibeamten J. Alexander Kueng und Thomas K. Lane, zu dem Geschäft. Gegen 20:08 Uhr betraten Kueng und Lane den Laden kurzzeitig und begaben sich anschließend auf die gegenüberliegende Straßenseite zum Pkw von George Floyd. Lane bewegte sich dort zur Fahrerseite, zog seine Schusswaffe und forderte Floyd auf, seine Hände auf das Lenkrad zu legen. Floyd kam dieser Aufforderung nach, woraufhin Lane seine Schusswaffe wieder in sein Holster steckte. Anschließend sollte Floyd festgenommen werden. Nach einem kurzen Gerangel zog Lane George Floyd aus dem Fahrzeug und legte ihm Handschellen an. Floyd leistete kurzzeitig Widerstand, begann jedoch zu kooperieren, als ihm der Grund für die Festnahme mitgeteilt wurde.

Um 20:12 Uhr setzte Kueng den Festgenommenen vor einem Restaurant auf den Boden. Laut dem Protokoll der Staatsanwaltschaft verhielt sich Floyd bei dieser Gelegenheit „ruhig“ und bedankte sich. Er wurde von den zwei anwesenden Polizisten wieder hochgehoben, die mit ihm die Straße überquerten, worauf Floyd zu Boden ging und gegen die Tür des dortigen Streifenwagens gedrückt wurde. Laut Staatsanwaltschaft erklärte Floyd daraufhin, dass er nicht in den Streifenwagen wolle, weil er klaustrophobisch sei, und nicht atmen könne. Um 20.17 Uhr traf vor Ort ein weiterer Streifenwagen mit den beiden Polizeibeamten Derek Chauvin und Tou Thao ein. Chauvin übernahm das Kommando. Gegen 20:18 Uhr kam es auf dem Rücksitz des Streifenwagens zu einem etwa ein-minütigen Gerangel zwischen Kueng und Floyd, das von einer Überwachungskamera aufgenommen wurde.

Gegen 20:19 Uhr wurde Floyd von Chauvin wieder aus dem Streifenwagen gezogen und fiel auf den Boden, wo er von drei Polizisten niedergehalten wurde. Ab diesem Zeitpunkt leistete Floyd keinen Widerstand mehr. Mehrere Personen begannen die Szene zu filmen. Die Videos zeigen, wie Chauvin mit seinem linken Knie Floyds Genick zu Boden drückt. Sein Kollege Kueng übt Druck auf Floyds Körper und Lane auf seine Beine aus, während Thao neben ihnen steht. Als Floyd immer wieder äußert „I can’t breathe!“ („Ich kann nicht atmen!“), bittet ein Passant die Beamten, ihn atmen zu lassen. Als Floyd warnt, er werde gleich sterben, fordert ihn Chauvin auf, sich zu entspannen. Auf die Frage eines Polizisten, was Floyd wolle, wiederholt dieser, dass er nicht atmen könne.

Gegen 20:22 Uhr riefen die vor Ort anwesenden Polizeibeamten einen Krankenwagen – zunächst ohne den Einsatz als Notfall zu deklarieren. Bei einer erneuten Meldung stuften sie den Einsatz zu einem Notfall hoch.[1] Chauvin presste sein Knie allerdings auch nach der Alarmierung des Krankenwagens weiterhin auf Floyds Hals. Als ein Passant Floyd zurief, er solle in den Streifenwagen gehen, antwortete Floyd, dass er dies nicht könne und dass sein Bauch, sein Genick und alles andere schmerzen würden. Zudem bat er um Wasser und flehte, ihn nicht zu töten. Ein Passant wies die Beamten darauf hin, dass Floyd aus der Nase blute. Ein anderer betonte, dass Floyd keinen Widerstand leiste. Als Thao entgegnete, dass Floyd sprechen könne und dies ein Zeichen sei, dass es ihm gut gehe, widersprach ihm einer der Zeugen und forderte die Beamten auf, Floyd in den Streifenwagen zu setzen. Er warf ihnen zudem vor, die Situation zu genießen. An die Umstehenden gewandt erklärte Thao mit Blick auf die Situation Floyds: „Deshalb solltet ihr keine Drogen nehmen, Jungs!"

Um 20:25 Uhr verlor George Floyd das Bewusstsein. Passanten wiesen die Beamten auf diesen Umstand hin und forderten sie auf, seinen Puls zu prüfen. Kueng fühlte daraufhin sein Handgelenk, konnte jedoch keinen Puls finden. Trotz der Situation blieben die drei Polizeibeamten weiterhin auf Floyd sitzen und machten keinerlei Versuche, Erste Hilfe zu leisten. Laut der späteren Anklage gegen Chauvin wurde dieser von Lane gefragt, ob sie Floyd auf die Seite legen sollen, was Chauvin verneinte. Floyd hatte zuvor mindestens 16 Mal angegeben, dass er nicht atmen könne.

Gegen 20:27 Uhr erreichte ein Krankenwagen den Ort des Geschehens, und ein Sanitäter fühlte vergeblich erneut nach Floyds Puls. Der Polizist Chauvin ließ sein Knie nach Ankunft des Krankenwagens noch fast eine Minute auf Floyds Genick und Hals, laut späterer Anklage in einem Zeitraum von insgesamt acht Minuten und 46 Sekunden. Gegen 20:29 Uhr wurde der leblose Floyd in den Krankenwagen gebracht und abtransportiert. Erst eine Minute nach dem Verbringen in den Krankenwagen wurden ihm die Handschellen abgenommen. Alle Wiederbelebungsversuche, bis hin zur Defibrillation (Elektroschocks), blieben erfolglos.

Um 21:25 Uhr wurde George Floyd in der Notaufnahme des örtlichen Krankenhauses amtlich für tot erklärt.

Eric Garner

Der Todesfall Eric Garner ereignete sich am Nachmittag des 17. Juli 2014 auf Staten Island in New York. Dabei wurde der 43-jährige asthmakranke Afroamerikaner Eric Garner (* 15. September 1970; † 17. Juli 2014 in New York) beim gewaltsamen Anlegen von Handschellen durch mehrere Polizisten während seiner Festnahme getötet.

Garner wurde von Polizeibeamten angesprochen, als er sich vor einem Laden für den Verkauf von Schönheitsprodukten aufhielt und eine Auseinandersetzung durch sein Eingreifen beendet hatte. Sie verdächtigten ihn, unversteuerte Einzelzigaretten zu verkaufen. Garner verwahrte sich gegen eine körperliche Durchsuchung, da er dafür keinen Anlass sah, worauf die Polizisten mit seiner Festnahme reagierten, während eine zweite Streife eintraf. Einer der Polizisten nahm Garner von hinten in einen Würgegriff, was der New Yorker Polizei seit 1993 ausdrücklich verboten ist.

Mehrere Beamte rangen anschließend den großen und übergewichtigen Mann zu Boden, der dort liegend mehrfach vernehmlich „I can’t breathe“ rief (deutsch „Ich kann nicht atmen“), ohne dass die Polizisten darauf reagierten, und anschließend das Bewusstsein verlor. Inzwischen waren etliche weitere Polizisten eingetroffen, darunter eine Beamtin, die am Hals den Puls Garners zu ertasten versuchte. Die Anwesenden führten keine Wiederbelebungsversuche durch. Erst nach mehreren Minuten wurde Garner in ein Krankenhaus abtransportiert, wo man seinen Tod feststellte.

Marcus Omofuma
Nigerianische Flüchtlingsperson, welche in ihrer Heimat Mitglied des Ogboni-Bundes war, der wegen Gewaltakten bis hin zur systematischen Einschüchterung und Ermordung seiner eigenen Anhänger offiziell verboten ist, aufgrund seines repressiven Vorgehens in der lokalen Bevölkerung aber zahlreiche Mitglieder und Macht hat. Omofuma war nach Europa geflohen, weil er gegen ein Gesetz des Bundes verstoßen hatte und nach eigenen Angaben deshalb zum Tod verurteilt worden war.
1994 reiste Omofuma unter dem Namen „Marcus Bangurari“ und mit der falschen Herkunftsangabe Sierra Leone nach Deutschland ein. Die deutschen Behörden lehnten seinen Asylantrag ab, weshalb er am 16. November 1998 illegal in Österreich einreiste. Er stellte einen Asylantrag und wurde in Traiskirchen untergebracht. Als Begründung gab er an, vor religiöser Verfolgung aus Nigeria geflohen zu sein.
Die Verfolgung durch den Ogboni-Bund gilt in der Praxis der österreichischen Asylbehörden nicht als relevanter Grund zur Erlangung des Asylstatus. Deshalb wurde sein Antrag in erster und zweiter Instanz abgelehnt
Im Dezember 1998 kam Marcus Omofuma in Schubhaft. Am 1. Mai 1999 sollte er mit einem Flugzeug nach Bulgarien abgeschoben werden. Laut Aussage der begleitenden Polizeibeamten wollte Omofuma nicht einsteigen und begann im Flugzeug zu schreien und randalieren, woraufhin die drei Beamten während des Fluges seinen Brustkorb mit Klebebändern an den Sitz schnürten und ihm den Mund sowie laut Gutachten zumindest einen Teil des rechten Nasenloches verklebten, woraufhin er entweder erstickte oder an Herzversagen starb – Gutachten sind hier uneinig.

Zur Todesursache Marcus Omofumas existieren vier medizinische Gutachten. Das erste wurde im Mai 1999 in Sofia (Bulgarien) – dem Zielort der Abschiebung – erstellt. Im Februar 2001 folgte ein Gutachten eines österreichischen Gerichtsmediziners in Wien. Im Mai 2001 wurde ein drittes Gutachten in Deutschland erstellt.

Laut dem ersten medizinischen Gutachten des bulgarischen Gerichtsmediziners Stojcho Radanov ist der Tod Marcus Omofumas die Folge eines Erstickungsvorganges, bei dem eine Brustkorbkompression und ein partieller Verschluss der Atemöffnungen durch Klebeband zusammenwirkten. Dem Gutachten zufolge war der Vorgang mit einem Sauerstoffmangel verbunden, der vermutlich zwischen 20 und 60 Minuten gedauert hat.

Der österreichische Gerichtsmediziner Christian Reiter schließt in einem Gutachten, das fast zwei Jahre nach dem Tod Omofumas erstellt wurde, einen Erstickungstod zwar nicht aus, kommt jedoch zu dem Schluss, dass „ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Tod und Verklebung“ mit „der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht zu belegen ist“. Nachdem dieses Gutachten an die Öffentlichkeit gelangte, meldete sich Stojcho Radanov erneut zu Wort und widersprach dem Wiener Gerichtsmediziner sowohl in diesem Punkt als auch in seiner Kernthese, Omofuma sei infolge einer Embolie gestorben. „Marcus Omofuma starb, weil sein Mund verklebt und der Körper gefesselt wurde“, wird Radanov zitiert. Ihm zufolge sei es offensichtlich, dass Omofuma durch das Verkleben des Mundes erstickte, was er durch Klebstoffspuren in der Lunge nachweisen konnte. Das Foto des toten Omofuma wird von Radanov zudem seit 1999 bei seinen Vorlesungen zur Veranschaulichung eines „klassischen Erstickungstodes“ verwendet.

Herbert Budka, Professor für Neuropathologie in Wien, begutachtete das Gehirn von Marcus Omofuma neuropathologisch. Mit seinem Gutachten vom 12. Juli 1999 wurde festgestellt, dass eine massive Schädigung des Gehirns infolge Sauerstoffmangels auftrat, die in den letzten 30 Minuten irreparabel wurde und schlussendlich zum Tod Omofumas führte.

Im Mai 2001 bestätigte ein in Deutschland erstellter Befund des Münsteraner Rechtsmediziners Bernd Brinkmann das bulgarische Gutachten.

Oury Jalloh

Oury Jalloh (* 2. Juni 1968 in Kabala; † 7. Januar 2005 in Dessau) war ein in Deutschland lebender Sierra-Leoner. Er kam in einer Gewahrsamszelle im Keller des Dienstgebäudes Wolfgangstraße 25 des Polizeirevier Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt ums Leben.

Der in diesem Zusammenhang wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagte Dienstgruppenleiter des Polizeireviers und ein weiterer, wegen fahrlässiger Tötung angeklagter Polizeibeamter wurden am 8. Dezember 2008 vom Landgericht Dessau-Roßlau freigesprochen. Am 7. Januar 2010 wurde der Freispruch für den Dienstgruppenleiter vom Bundesgerichtshof aufgehoben.[4] Der Freispruch für den zweiten Polizisten war inzwischen rechtskräftig geworden. Am 12. Januar 2011 begann vor dem Landgericht Magdeburg die neue Hauptverhandlung. Am 13. Dezember 2012 wurde der Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt (insgesamt 10.800 Euro).

Infolge eines erneuten Brandgutachtens, das ausschloss, dass Oury Jalloh sich und seine Matratze selbst angezündet habe, leitete die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau im April 2014 erneut ein Ermittlungsverfahren ein. Das ARD-Magazin Monitor berichtete im November 2017, dass die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau mittlerweile stattdessen den Einsatz von Brandbeschleuniger und die Beteiligung Dritter für wahrscheinlich hält. Der Staatsanwaltschaft Dessau-Rosslau war das Verfahren jedoch entzogen und an die Staatsanwaltschaft Halle übergeben worden. Diese hat das Verfahren im Oktober 2017 mangels Tatverdacht gegen Dritte und weil „eine weitere Aufklärung nicht zu erwarten ist“ eingestellt.

Im Verlauf der Prozesse wurden zwei weitere ungeklärte Todesfälle im Kontext mit Festnahmen durch Polizisten der Dessauer Polizeiwache Wolfgangstraße 25 bekannt. Zwischen Dezember 2017 und Februar 2018 wurden Vermutungen des Leitenden Oberstaatsanwaltes Folker Bittmann zum Zusammenhang zwischen diesen drei Todesfällen veröffentlicht; zu vernichteten Akten, die eine Aufklärung weitgehend verunmöglichen, und zum fragwürdigen Umgang mit einem aussagebereiten ehemaligen Polizisten. Ein neues forensisches Gutachten des Radiologie-Professors Boris Bodelle von der Universitätsklinik Frankfurt kam im Oktober 2019 zu dem Ergebnis, dass Oury Jalloh vor seinem Tod schwer misshandelt wurde

Hier fehlen tausende andere Namen. Bringt Transparente, Schilder oder Plakate auf den Marktplatz mit ihren Namen mit und legt sie dazu. Keine_r geht je vergessen!

Plakat:
Breonna Taylor
Die 26-jährige Afroamerikanerin Breonna Taylor, die als Notfallsanitäterin (Emergency medical technician) arbeitete, lebte in einer Wohnung im Südwesten der Großstadt Louisville in Kentucky. Im Zuge von Ermittlungen gegen mutmaßliche Drogenhändler hegten Ermittler des Louisville Metropolitan Police Department (LMPD) den Verdacht, Taylors Ex-Freund, mit dem sie immer noch eine Freundschaft verband, benutze ihre Wohnung als Versteck für Drogen oder Geld aus Drogenhandel und/oder benutze Taylors Adresse für den Empfang von Postsendungen im Zusammenhang mit kriminellen Handlungen.

Obwohl sie selbst nicht Hauptverdächtige war und der eigentliche Ort des mutmaßlichen Drogenhandels mehr als 15 km von ihrer Wohnung entfernt lag, stellte ein Richter einen Durchsuchungsbefehl aus, der die Polizei ermächtigte, in Taylors Wohnung einzudringen, ohne sich anzukündigen oder sich als Angehörige der Polizei zu erkennen zu geben. Der Durchsuchungsbefehl erstreckte sich auch auf Taylors Ex-Freund und einen weiteren Verdächtigen sowie auf zwei Kraftfahrzeuge der Verdächtigen.

Kurz vor 1 Uhr morgens am 13. März 2020 stürmten daraufhin drei in Zivil gekleidete Angehörige der Criminal Interdiction Division des LMPD die Wohnung, in der sich Breonna Taylor und ihr Lebenspartner Kenneth W. im Bett aufhielten. Die Beamten trugen keine Body-Cams, so dass keine Videoaufnahmen von dem Einsatz existieren. Die Wohnungstür hatten sie mit einem Rammbock aufgebrochen. W. feuerte einen Schuss auf die Polizisten ab und verletzte einen von ihnen am Bein. Die Polizisten erwiderten das Feuer. Dabei wurde Breonna Taylor von mindestens 8 Projektilen getroffen und tödlich verletzt.

Nach Angaben der Polizisten hatten diese, obwohl sie gemäß dem Durchsuchungsbefehl nicht dazu verpflichtet waren, vor dem gewaltsamen Eindringen in die Wohnung geklopft und sich als Polizeiangehörige identifiziert. Kenneth W. und Nachbarn Taylors gaben dagegen an, keinerlei Klopfen, Ankündigungen oder Warnungen vernommen zu haben. W. gab an, die Eindringlinge für Einbrecher gehalten zu haben, um sein Leben und das seiner Partnerin gefürchtet und in Notwehr geschossen zu haben. Nach Angaben der Anwälte von Taylors Familie war W.s Waffe auf ihn als Besitzer angemeldet. Taylor hatte keinerlei Vorstrafen, W. zumindest keine für Verbrechen (Felonies). Sein Name war auf dem Durchsuchungsbefehl nicht erwähnt. Kurz nach den Schüssen rief W. die Notrufnummer 911 an und gab am Telefon an: „Jemand hat die Tür eingetreten und meine Freundin niedergeschossen“.

Der Hauptverdächtige, Taylors Ex-Freund Jamarcus G., befand sich zur Zeit des tödlichen Polizeieinsatzes mehr als 15 km entfernt unter polizeilicher Beobachtung und wurde zwei Stunden später festgenommen. Dieser Umstand wurde später von den Anwälten von Taylors Familie als besonders gravierend hervorgehoben. Dass der Hauptverdächtige bereits an anderem Ort lokalisiert gewesen sei, mache es restlos unverständlich, wieso die Wohnung mitten in der Nacht erstürmt worden sei.

Transparent 2: Can´t breath anymore / Many places one problem / Fight the police 1312 / #Blacklivesmatter

Transparent 3: George Floyd - Can´t breath

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