Verwaltungsgericht Wien erklärt Derbykessel für rechtswidrig

veröffentlicht am 14. Juli 2019

Den 28 Maßnahmenbeschwerden wegen dem Polizeikessel beim Auswärtsderby am 16.12.2018 wurde heute mehrheitlich stattgegeben. Das Verwaltungsgericht Wien bestätigt somit, dass die Polizei unverhältnismäßig gehandelt hat. Obwohl uns dieser Erfolg freut, sind die äußerst milden Urteile dennoch etwas enttäuschend.

Es freut uns, dass nun auch ein Gericht entschieden hat, dass der Polizeikessel unverhältnismäßig war und die Polizei rechtswidrig gehandelt hat. Eine solche Feststellung ist für uns eine Genugtuung, da diese nicht selbstverständlich ist. Insgesamt haben wir in 35 von 47 Beschwerdepunkten gewonnen. Im gegenständlichen Fall wäre alles andere allerdings ein riesiger Justizskandal gewesen. Richter Wolfang Helm gab sich dennoch sichtlich Mühe, ein harmonisches Urteil zu finden, bei dem die Polizei sehr glimpflich davonkommt.

Unheimlich einseitige Beweiswürdigung
Um dies möglich zu machen, brauchte es viel Kreativität. Die Begründungen des Richters mutierten dadurch zu einer Farce. Behauptungen der Polizei werden als Fakten angenommen, obwohl diese, bis auf widersprüchliche Aussagen von Polizisten, keine Beweise liefern konnte. Richter Wolfgang Helm bestätigte damit auch bei seinen Feststellungen am letzten Verhandlungstag, dass er ein polizeifreundlicher Richter ist.

„Vieles blieb im Zuge der Maßnahmenbeschwerde leider im Dunkeln, weil die Polizei darüber schlichtweg nicht reden wollte. Daher wurde der Fokus auf das Verhalten der Fans lange vor der Einkesselung gerichtet, was aber an der Sache vorbei geht“ so Helmut Mitter, Vorstandsmitglied der Rechtshilfe Rapid.

Dabei hat das Verfahren unsere Ansicht zu diesem skandalösen Polizeikessel völlig bestätigt.

Vielmehr ist im Laufe der Verhandlung zu Tage getreten, dass alle wesentlichen Anschuldigungen seitens der Polizei widerlegt werden konnten:

- Es gibt weder eine Videoaufnahme, noch konnte ein Zeuge bestätigen, dass Pyrotechnik oder Getränkedosen auf die Autobahn geworfen wurden. Die Polizei nannte genau das als Grund für den Polizeikessel, konnte diese Vorwürfe aber nie belegen. Aus einem ganz einfachen Grund: So etwas ist nie geschehen.

- Durch etliche Zeugen, darunter sogar einige Polizeibeamte, wurde bestätigt, dass sich die Fans im Kessel weder aggressiv verhalten, noch die Identitätsfeststellungen verweigert hätten. Es wurde von der Polizei auch kein Video diesbezüglich vorgelegt, obwohl der Kessel fast durchgehend gefilmt wurde. Trotzdem hielt die Polizei diese Behauptungen bis zum Schluss aufrecht und stellte der Richter dies schlussendlich als Tatsache fest – mit dem Argument, warum denn Polizisten lügen sollten?

- Die LPD Wien betrieb sowohl während des Kessels als auch danach eine gezielte Desinformationspolitik. Eine zentrale Rolle spielte dabei der Twitter-Account der LPD Wien. Dieser verbreitete Falschmeldungen, die von den meisten Medien ungeprüft übernommen wurden und die Berichterstattung dominierten. Dabei handelt es sich keineswegs um Zufälle oder Missverständnisse. Das ist eine strategische Medienarbeit, für die es noch dazu keine Rechtsgrundlage gibt.

Ein gutes Beispiel für die absurden Behauptungen ist die vermeintliche Verwendung von „Rauchgranaten“, die als „Kriegswaffe“ qualifiziert seien. Im Zuge der Verhandlung stellte sich eindeutig heraus, dass es sich um einen herkömmlichen Rauchtopf handelte, der in jedem Fußballstadion schon einmal verwendet wurde.

„Mit solchen absurden Behauptungen versucht die Polizei, in der Öffentlichkeit ein völlig falsches Bild von Fußballfans zu zeichnen. Damit muss endlich Schluss sein!“ so Vorstandsmitglied Helmut Mitter von der Rechtshilfe Rapid.

Von der Polizei vernichtetes Beweismaterial
Die Polizei hat Interesse daran, die Zusammenhänge rund um den 16.12.2018 zu vertuschen. Es wurde Beweismaterial zurückgehalten und sogar vernichtet, indem die Funkprotokolle aus fadenscheinigen Gründen gelöscht wurden. Dabei war die Polizei hier belangte Behörde, also Beschuldigter!

„Wie sollen solche Maßnahmenbeschwerden künftig ablaufen, wenn schon vorneweg klar ist, dass die Verfahren mit ungleichen und unlauteren Voraussetzungen starten?“ sieht Mitter auch hier politischen Handlungsbedarf.

Die Frage nach der politischen Verantwortung
Vielmehr schreien einige neu gewonnen Erkenntnisse förmlich nach weiterer juristischer und politischer Aufarbeitung. Das Verfahren am Verwaltungsgericht ist bei weitem nicht die einzige Ebene, auf der dieser Polizeikessel aufgearbeitet werden muss.

Die Geschichten, die der damalige Innenminister Herbert Kickl dem Bundesrat präsentiert und als Beantwortung parlamentarischer Anfragen aufgetischt hat, haben sich in den wesentlichen Punkten als Märchen herausgestellt.

Daher drängen sich auch politisch einige Fragen auf:
Inwiefern war der damalige Polizeiminister in die Entscheidungen eingebunden? Warum halten seine Parteikollegen in der Volksanwaltschaft den Bericht zu diesem Einsatz zurück? Welche Rolle spielten zivile Beamte? Laut Zeugenaussagen eines hochrangigen Polizisten sollen rund um den Kessel elf zivile Beamte des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) im Einsatz gewesen sein. Wo und zu welchem Zweck waren diese im Einsatz?

Zusammenhalt gegen die Willkür der Staatsgewalt
Wir danken den 28 Beschwerdeführenden für den Mut und den Einsatz für die Gerechtigkeit. An dieser Stelle möchten wir aber auch allen anderen der über 1.300 Eingekesselten unseren Respekt aussprechen. Nur durch euer besonnenes und solidarisches Verhalten ist dieser Tag so glimpflich verlaufen. „Mehr Polizei heißt nicht mehr Sicherheit. Es muss auch für die Polizei Grenzen des Anstands und Grenzen des Rechts geben. Dafür wurde heute ein wichtiges Ausrufezeichen gesetzt“ so Helmut Mitter abschließend.

Rechtshilfe Rapid

Anmerkung der Moderation

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Wir fordern alle Autor*innen dazu auf, ihre Beiträge in geschlechtergerechter Sprache zu formulieren. Wenn in einem Text nur die männliche Form verwendet wird, sehen wir darin eine Form von Sexismus. Zu Details wie geschlechtergerechte Formulierung aussehen kann verweisen wir auf den Leitfaden “Was tun?” http://feministisch-sprachhandeln.org/ sowie auf das Genderwörterbuch auf https://neu.geschicktgendern.de/

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