BFA-Prozess: ein Teilerfolg

veröffentlicht am 19. Juli 2019

Am 16. Juli 2019 fand im Wiener Landesgericht die Verhandlung über die Klage eines BFA-Referenten gegen Asyl in Not statt. Asyl in Not wurde zur Zahlung von 1500.- Euro verurteilt. Das ist insoweit ein Teilerfolg, als der Referent auf 20.000.- Euro geklagt hatte. Diese exzessive Forderung lehnte der Richter ab.

Aus generalpräventiven Gründen können wir uns damit aber nicht zufrieden geben. Wenn wir einmal hinnehmen, daß BFA-Beamte uns mit Klagen eindecken, um uns erstens den Mund zu verbieten und uns zweitens finanziell zu schaden, dann werden solche Angriffe auf die Meinungs- und Medienfreiheit immer wieder kommen.

Dem gilt es einen Riegel vorzuschieben. Wir werden daher nach Abwägung des damit verbundenen Kostenrisikos in Berufung gehen. Wir danken unserem Anwalt Dr. Herbert Pochieser ganz herzlich; ebenso den vielen solidarischen Prozessbeobachter*innen, die den viel zu kleinen Verhandlungssaal gefüllt haben.

Wir danken ebenso den vielen Spender*innen, die uns unterstützt haben und weiterhin unterstützen. Der Kampf für die Menschenrechte, der Kampf gegen das Unrecht geht weiter, Tag für Tag.

Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
17. Juli 2019

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