Mit Anstand

veröffentlicht am 12. Juli 2019

Polizeikritisches Banner nach Entscheidung des obersten Gerichts in Österreich nicht strafbar

Das Kürzel »A. C. A. B.« ist auf Kleidungsstücken oder Bannern zu sehen, auf Demonstrationen oder in Fußballstadien. Der Ausruf »All Cops Are Bastards« ist sicherlich kein Kompliment, aber ist er auch strafbar? Damit hat sich jüngst das oberste Gericht Österreichs, der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigt – und vor einer Woche per Beschluss festgestellt: »A. C. A. B.« ist vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

Zum Fall: Ein Fan des SK Rapid Wien hatte im April 2017 während des Spiels im Weststadion gegen den SCR Altach ein Transparent mit der Aufschrift »A. C. A. B.« geschwenkt – und wurde durch das Verwaltungsgericht Wien verurteilt. Tatbestand: Anstandsverletzung, Strafmaß: 150 Euro.

Die Verwaltungsrichter argumentierten, die meisten eingesetzten Polizisten, die beim Rapid-Heimspiel in der Arena waren, hätten das mehrere Quadratmeter große Transparent registriert. Der Aufdruck wäre ein Affront. Der identifizierte Rapid-Anhänger habe damit seine »nicht unerhebliche Geringschätzung« der Polizei zur Schau gestellt. Und das sei nach dem Wiener Landes-Sicherheitsgesetz wegen Verletzung des öffentlichen Anstands strafbar.

Der betroffene Fußballfan der Ultras Rapid legte eine Grundrechtsbeschwerde ein – mit Erfolg. Mit dem Transparent habe der Fan »primär auf das angespannte Verhältnis zwischen manchen Fußballfans und der Polizei hinweisen und die ablehnende Haltung gegenüber dem Stand der Polizei als Teil der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck bringen« wollen, heißt es im höchstrichterlichen Beschluss des VfGH. Und weiter: Dies stelle keine konkrete Beschimpfung von Polizisten dar, das Hochhalten »von derartigen Transparenten bei einem Fußballspiel durch Fans« sei »jedenfalls in einer Gesamtsicht nicht geeignet, den Tatbestand der Anstandsverletzung zu erfüllen«. Eine derart geäußerte Kritik sei »mit Blick auf die in einer demokratischen Gesellschaft besondere Bedeutung und Funktion der Meinungsäußerungsfreiheit bei Beachtung aller Umstände des Falles hinzunehmen«, befand der VfGH.
Der Beschluss enthält ein weiteres Bonbon: Der Rapid-Anhänger muss nicht nur die über ihn verhängte Geldstrafe nicht bezahlen. Der VfGH verurteilte ferner das Land Wien dazu, ihm binnen 14 Tagen die Prozesskosten von knapp 2.900 Euro zu erstatten.

Diese krachende Niederlage für das Verwaltungsgericht Wien kommentierte die Fanvereinigung »Rechtshilfe Rapid« genüsslich in einer Stellungnahme vom 6. Juli: »Gerade jetzt, wo wir allen Grund dazu haben, die Polizei zu kritisieren, freut uns dieses Urteil des Verfassungsgerichtshof (VfGH) ganz besonders.«

Die Rechtshilfe zählt für ihre Klientel als eine Art Handreichung auf, was nun straflos bleiben wird: Transparente, Fahnen und Doppelhalter im Stadion mit der Buchstabenfolge »ACAB«. Aber auch verwandte Formulierungen, wie das ausgeschriebene »All Cops Are Bastards« oder die Ziffernfolge »1312«, bei der jede Ziffer für den jeweiligen Buchstaben im Alphabet steht. Das Tragen von T-Shirts, Hosen, Kopfbedeckungen und Tätowierungen mit entsprechenden Wortlauten und das Absingen von Liedern, die allgemein gegen die Polizei gerichtet sind.

Ein Freibrief ist das aber nicht, die Rechtshilfe mahnt zur Vorsicht: Halten sich Polizisten in der Nähe auf, entsteht der Eindruck, dass sich »ACAB«-Parolen konkret gegen sie richten, »kann dies als Beleidigung aufgefasst werden und zu Strafen führen«. Und noch ein Wermutstropfen: Alte rechtskräftige Urteile im Kontext von »ACAB«-Verfahren werden nicht annulliert, keine Verfahren neu aufgerollt.

übernommen von: junge Welt, 11.07.2019

Anmerkung der Moderation

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