’Stansted 15’ gewinnen Berufungsverfahren

veröffentlicht am 4. Februar 2021

Die "Stansted15" waren auf Grundlage eines Anti-Terror-Gesetzes verurteilt wurden, nachdem sie einen Abschiebeflug verhindert hatten. Nach insgesamt vier Jahren haben sie am 29.01.21 das Berufungsverfahren gewonnen, das Urteil wurde aufgehoben.

Die 15 Aktivist*innen hatten im März 2017 auf einer privaten Nebenbahn des Londoner Flughafens Stansted den Abflug einer vom britischen Innenministerium gecharterten Boeing durch eine gewaltfreie Blockade verhindert.
Sie wurden unter Anwendung eines Anti-Terror-Gesetzes aus dem Jahr 1990 angeklagt, auf das lebenslange Haft stehen kann. Es war das allererste Mal, dass jenes Gesetz gegen gewaltfreie Demonstrant*innen angewandt wurde.
Es folgte ein 9-wöchiger Gerichtsprozess im Frühjahr 2019, in dem alle 15 schuldig gesprochen wurden. Drei von ihnen wurden zu Gefängnisstrafen auf Bewährung und die restlichen 12 zu Sozialstunden verurteilt wurden.
Mehr als zwei Jahre später, am 29.01.2021, entschied das Berufungsgericht die Urteile als nichtig. Alle 15 wurden freigesprochen.
Die Betroffenen zeigten sich erleichtert angesichts des Ende eines vier Jahre lang andauerndes Gerichtsstreit. "Es war beängstigend", sagte eine der Aktivist*innen. "Aber wir wussten trotz der drakonischen Anklage die ganze Zeit, dass unser Handeln gerechtfertigt war. Wir haben nie daran gezweifelt, dass die Menschen in diesem Flugzeug von unserer Regierung niemals so hätten behandelt werden dürfen."
Ein Beitrag zitiert von Borderline Europe

Ausschnitt aus der Antira-Wochenschau (KW 4)

Weiterlesen

zum Thema Anti-Abschiebung:

zum Thema Anti-Repression:

zum Thema Migration & NoBorder: