BFA verklagt Asyl in Not!

veröffentlicht am 13. Juli 2019

Dienstag, 16. Juli, 13:30 Uhr,
Landesgericht Wien, Wickenburggasse 22, 1080 Wien.

Wegen der zeitraubenden Eingangskontrollen empfiehlt es sich, eine halbe Stunde früher zu kommen.
Am 16. Juli 2019 um 13:30 im Landesgericht für Strafsachen (Saal 205) wird Asyl in Not auf 20.000 Euro verklagt.

Die Intention dahinter ist offensichtlich: Das BFA möchte eine Kriminalisierung der solidarischen Rechtsvertretung, unserer damit einhergehenden politischen Arbeit und in weiterer Folge die Zerstörung unserer wirtschaftlichen Existenz.

Wir rufen zur solidarischen Prozessbeobachtung auf und freuen uns dabei über bekannte und unbekannte Gesichter.

Hintergrund:

Wir, von Asyl in Not, beschränken uns nicht nur auf die kompetente und professionelle Rechtsvertretung von Geflüchteten in Österreich, sondern zeigen die Missstände in diesem Staat auf.

Dazu zählt in unseren Augen auch die Veröffentlichung der Namen der Täter*innen, die unter dem Deckmantel der Behörden jeden Tag die Menschenrechte brechen ohne dass es Konsequenzen nach sich zieht.

Im Jänner 2019 haben wir über einen Geflüchteten berichtet, der völlig grundlos, rein zur Schikane, laut Maßnahmenanordnung nicht mehr bei seinen Freunden privat unterkommen sollte, sondern sich im berüchtigten Lager am Bürglkopf einfinden solle. Auch hier haben wir den Namen des Referenten veröffentlicht, der diese Maßnahmen veranlasste.

Die Beschwerde gegen diese Maßnahme haben wir gewonnen. Der Referent fühlte sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, unterstellte uns üble Nachrede und forderte die Löschung seines Namens aus unseren Aussendungen.

Asyl in Not zeigte sich kooperativ und löschte ihn, wie gefordert, von der Website und dem Facebook-Posting, das wir verbreitet hatten.

Diese Maßnahme schien dem Referenten nicht ausreichend, aus diesem Grund klagt er uns - eine Organisation, die sich durch Spenden finanziert - auf 20.000 Euro Entschädigung nach Mediengesetz. Michael Genner wird als Vereinsobmann Asyl in Not in dieser
Verhandlung vertreten.

Weitere Referent*innen des BFA drohen uns mit Klagen, aber wir lassen uns nicht den Mund verbieten und werden weiter offen legen, wer das Menschenrecht in Österreich bricht, denn wir machen das für jene, die selbst nicht die Möglichkeit dazu haben.

Aus diesem Grund wenden wir uns erneut an die Öffentlichkeit und rufen zur Teilnahme an der Verhandlung auf. Steht uns bei, bei unserem Kampf gegen die Menschen verachtenden Maßnahmen, die tagtäglich in Österreich veranlasst und durchgeführt werden!
Wir freuen uns über jedes Zeichen der Solidarität.

www.asyl-in-not.org

Spendenkonto: Asyl in Not
IBAN: AT29 3200 0000 0594 3139
BIC: RLNWATWW

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