Massenhafte Weitergabe von Daten über Asylsuchende an neue Bundesagentur

veröffentlicht am 5. Juni 2019

Durch das neue BBU-Errichtungsgesetz sollen unabhängige Rechtsberater und Rechtsberaterinnen verpflichtet werden, sensibelste Daten massenweise an eine neu geschaffene staatliche Agentur weiterzugeben.

Die unabhängige Rechtsberatung von Asylsuchenden soll in Österreich bald ein weiteres mal massiv eingeschränkt werden. Das Gesetz über die Errichtung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, das derzeit im Parlamentsausschuss für innere Angelegenheiten liegt, soll unter anderem die Beratung von Schutzsuchenden in einer Agentur im 100-prozentigen Eigentum des Bundes bündeln.

Im aktuellen Gesetzesentwurf findet sich aber darüber hinaus ein ganz massiver Eingriff in die Rechte von Schutzsuchenden. § 28 des Gesetzes soll lauten: „Mit Beginn der Wahrnehmung der Aufgabe gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2 hat jeder, der bis dahin mit der Rechtsberatung gemäß §§ 49 bis 52 BFA-VG betraut war, der Bundesagentur jene Daten zur Verfügung zu stellen, die diese für die Wahrnehmung der Aufgabe benötigt.“ Dasselbe gilt darüber hinaus für die Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe.

Herausgabe aller Daten ist jetzt Pflicht

Das bedeutet heruntergebrochen nichts anderes, als dass die bisherigen unabhängigen Beraterinnen und Berater verpflichtet werden sollen, private Informationen, wie zum Beispiel auch Fluchtgründe, Reiserouten oder Details des Privatlebens, dem Personal der Bundesagentur zur Verfügung zu stellen. Diese personenbezogenen Daten begründen zweifellos ein schutzwürdiges Interesse der Betroffenen auf Geheimhaltung, das durch das Grundrecht auf Datenschutz garantiert wird. Laut den Erläuterungen zu dem Gesetz müssen aber nun „unverzüglich“ jene Daten übermittelt werden, die „für die Wahrnehmung der Aufgabe benötigt“ werden. Dabei gehe es um Daten, die „bis dahin im Zusammenhang der Ausübung dieser Tätigkeit verarbeitet wurden“. Diese Formulierung würde es der neuen Bundesagentur ermöglichen, wahllos Daten, die Schutzsuchende in einem Vertrauensverhältnis zu unabhängigen Rechtsberatern oder Rechtsberaterinnen erzählt haben, in großen Mengen anzufordern. „Die Übermittlung dieser Daten ist erforderlich, weil andernfalls die Bundesagentur bei bereits laufenden Rechtsberatungsmandaten mangels ausreichender Informationen nicht in der Lage wäre, ihrer Aufgabe in zweckentsprechender Weise nachzukommen“, so die Erläuterung weiter. Es ist aber gerade ein Grundsatz jeglicher Verarbeitung oder Verwendung von Daten, dass diese nur zu dem spezifischen Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie zur Verfügung gestellt wurden (vgl. § 1 Datenschutzgesetz). Dieser Entwurf stellt eine grobe Missachtung dieser Grundsätze dar, da unmöglich angenommen werden kann, dass eine Person den Bediensteten einer Bundesagentur gegenüber dasselbe Vertrauen entgegen bringen kann wie gegenüber unabhängigen Rechtsberatern und Rechtsberaterinnen.

Auffällig ist hierbei speziell, was in der "Wirkungsorientieren Folgenabschätzung" zu dem Gesetz steht. Darin ist zu lesen, der Aufgabenbereich "Rechtsberatung/Rückkehrberatung/Menschenrechtsbeobachter" starte am 1.1.2021 mit 184 Beschäftigten. "Ein überwiegender Teil dieser Mitarbeiter kommt voraussichtlich aus dem VMÖ", so die Folgenabschätzung der Regierung. "VMÖ" steht für "Verein Menschenrechte Österreich", ein Verein, der bereits in der Vergangenheit Kritik für mangelhafte Rechtsberatung für Schutzsuchende auf sich gezogen hat. Der Verein habe sich laut Berichten unter anderem häufig geweigert, für Schutzsuchende Rechtsmittel einzubringen und hat erst Anfang 2019 in einer Aussendung stolz verkündet, 15,9% mehr "freiwillige Rückkehrer" verzeichnen zu können. Dass sich die Beratung in der Bundesagentur überwiegend aus diesem Verein speisen soll, lässt bereits vermuten, dass wohl auch dort "freiwillige" Rückführungen im Vordergrund stehen werden und die Rechtsberatung womöglich nicht im besten Interesse der Betroffenen passieren wird.

Mangelnde Kontrolle

Ebenjene Beraterinnen und Berater sollen also in Zukunft im Rahmen der Bundesagentur automatisch auf die zuvor anderswo (etwa in aktiveren Beratungseinrichtungen) erhobenen Daten von Schutzsuchenden Zugriff erhalten. Der freiwilligen Übergabe von Akten, Protokollen und erneuten Aussagen durch die Asylsuchenden an ihre neuen Rechtsberaterinnen und Rechtsberater des Bundes stünde dabei prinzipiell nichts im Wege. Die Weiterleitung im Rahmen des neuen Gesetztes soll aber gerade ohne eine derartige Zustimmung passieren. Eine derartige Massenweiterleitung von Daten ist aber ein schwerer Eingriff in das Grundrecht auf Achtung der Privatsphäre. Da auch die Weitergabe von Daten für die Rückführung verpflichtend werden soll, wird außerdem eine zusätzliche Gefahr für die Betroffenen geschaffen, da somit alle Daten auch an die Stelle übergeben werden müssen, die schließlich mit Behörden in Gebieten wie Tschetschenien oder Afghanistan über die Details von Abschiebungen verhandeln. Ein unachtsamer Umgang mit personenbezogenen Daten kann somit für Betroffene lebensgefährlich sein.

Der Paragraf zur Datenweitergabe wurde erst nach der Begutachtungsfrist eingefügt, wodurch er damals noch gar nicht analysiert werden konnte. Das Gesetz, das nun womöglich schon Mitte Mai im Nationalrat beschlossen werden könnte, hatte aber dennoch für Kritik von zahlreichen Seiten gesorgt. Schon die Einrichtung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen wurde problematisiert. Eine unmittelbar im Eigentum des Bundes stehende Agentur könne keine unabhängige Rechtsberatung für Schutzsuchende bieten. Sowohl die Österreichische Rechtsanwaltskammer als auch die Vereinigung der Österreichischen Richterinnen und Richter stellten die Unabhängigkeit der Rechtsberatung in der neuen Bundesagentur infrage. Und die Diakonie, die bis jetzt selbst Schutzsuchende rechtlich beraten hatte, meinte: „Mit der Bundesagentur […] wird endgültig ein asyl- und fremdenrechtliches System etabliert, das sich bestenfalls nur noch selbst kontrollieren kann.“ Genau diese mangelnde Kontrolle ist auch bei der Weitergabe der sensibelsten Daten von Schutzsuchenden ein massives Problem und grundrechtlich brandgefährlich.

Anmerkung der Moderation

Dieser Artikel wurde von epicenter.works übernommen.

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