Wir brauchen ein neues Bleiberecht

veröffentlicht am 30. Januar 2021

asylkoordination fordert in einer Presseaussendung vom 28. Jänner 2021 rechtliche Konsequenzen aus den jüngsten Fällen von Kinderabschiebungen.

In der vergangenen Nacht wurden georgische und armenische Familien abgeschoben (mehr dazu hier). Darunter waren mehrere Kinder, die seit Jahren in Österreich leben und hier auch in die Schule gegangen sind. Tausende Menschen haben sich besonders für die 12-jährige Tina T. eingesetzt, deren Schulkolleg*innen eine breite Mobilisierung zustande gebracht haben.

„Wir verstehen und teilen die Wut und die Empörung der Menschen, die sich in den vergangenen Tagen für Tina und ihre Familie eingesetzt haben“, so Lukas Gahleitner-Gertz, Sprecher der asylkoordination österreich angesichts der Erbarmungslosigkeit des ÖVP-Innenministers.
Leider handelt es sich bei dieser Abschiebung um keinen Einzelfall. Es braucht also grundlegende Maßnahmen: „Wir brauchen ein neues Bleiberecht. Es braucht eine Regularisierung von lange hier lebenden Personen und die Einbürgerung hier geborener Kinder.“

Immer wieder kommt es zu absurden Härten, zu Abschiebungen von Familien mit hier aufgewachsenen Kindern oder auch Einzelpersonen, die seit vielen Jahren ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben. „Es geht jetzt darum, Konsequenzen zu ziehen und eine juristische Praxis zu ändern, die so etwas zulässt“, skizziert Gahleitner-Gertz die Linie der asylkoordination.

Politisch gewolltes Systemversagen

Im Prinzip wären die rechtlichen Grundlagen für ein „Bleiberecht“ auf Grund von Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, EMRK (Recht auf Privat- und Familienleben) auch in Österreich gegeben. „Diese Umsetzung der EMRK funktioniert nicht mehr“, kritisiert der Jurist.
In jedem Asylverfahren wird neben Asylanspruch und subsidiärem Schutz auch geprüft, ob Rechte der Betroffenen auf Privat- und Familienleben Interessen des Staates an geordnetem Fremden- und Asylwesen überwiegen. Wenn ja, muss daraus ein humanitärer Aufenthaltstitel folgen.
In den vergangenen Jahren haben die zuständigen Behörden und Gerichte extrem hohe Hürden für die Erlangung eines solchen „Bleiberechts“ eingezogen.

Das für die erste Instanz des Asylverfahrens zuständige Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist eine weisungsgebundene Behörde, sie agiert politisch nach dem Willen der FPÖ- und ÖVP-Innenminister*innen. Positive Entscheidungen der zweiten Instanz, des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) wurden zuletzt regelmäßig durch ansonsten eher unübliche Amtsrevisionen des BFA bekämpft.

Entschieden werden die Amtsrevisionen vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der in den vergangen Jahren eine für viele Jurist*innen völlig unnachvollziehbare und lebensfremde Rechtsprechung entwickelt hat. Regelmäßig wurden positive Entscheidungen des BVwG aufgehoben, bis sich dort die so verankerte Judikatur durchgesetzt hat.

Regularisierungskampagne

„Das systemische Problem muss schnellstens gelöst werden“, fordert die asylkoordination. Eine Regularisierungskampagne ist seit längerem geplant. „Die kommenden Monate werden viele Abschiebungen bringen von Menschen, die 2015 gekommen sind, sich nichts zuschulden kommen lassen haben und bestens integriert sind“ fürchtet die asylkoordination. Dazu kommen die Lehrlinge, die nach Abschluss ihrer Ausbildung außer Landes geschafft werde sollen. „Wir hoffen, dass es gelingt, zu einer menschenrechtskonformen gesetzlichen Grundlage und einer humanitären und pragmatischen Praxis zu kommen. Ohne erheblichen Druck wird das nicht gehen.“


Presseaussendung der asylkoordination vom 28. Jänner 2021.

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