Wer einkaufen darf, darf auch demonstrieren!

veröffentlicht am 26. April 2020

Im öffentlichen Raum Gruppen zu bilden, ist nicht nur eine Annehmlichkeit, die viele jetzt schmerzlich vermissen. Trotz Covid-19 Regelungen, die Versammlungsfreiheit gilt als Grundrecht und ist in der Verfassung, der EU-Grundrechtscharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt.
Auch in der jetzigen Ausnahmesituation, wo dieses Recht starken Einschränkungen unterliegt, lohnt es sich, genauer hinzuschauen: Sind Untersagungen von Kundgebungen immer gerechtfertigt? Welchen Stellenwert hat das Recht auf Versammlungsfreiheit - auch gegenüber anderen Interessen - im öffentlichen Bewusstsein? Wird es die Corona-Krise unbeschadet überstehen? Wer einkaufen gehen darf, muss auch demonstrieren dürfen, schrieb zuletzt ein deutscher Jurist in der Zeitung "taz". Das eine sei jedenfalls nicht unwichtiger als das andere.

In letzter Zeit kommt es trotz Versammlungsverboten in Österreich und weltweit zu Versammlungen die politischen Unmut über die momentanen Geschehnisse in Covid-19 Zeiten auf vielfältige Weise zum Ausdruck bringen.

Beispiele: https://emrawi.org/?Bericht-Demospaziergang-19-4-in-Solidaritat-mit-den-hungerstreikenden-830
https://emrawi.org/?Solidaritat-nur-fur-Alle-784
https://barrikade.info/article/3379

Meistens verlaufen diese Protestformen verantwortungsvoll mit Abständen und Masken.Retour ligne automatique
Was bei der Exekutive weniger zu beobachten ist! Von physischen Zwang der Auflösung von Demos bis zu Kontrollen auf der Strasse ohne Mundschutz wird berichtet.

Aber Mensch darf das Grundrecht auf Demonstration auch in Notsituationen nicht völlig außer Kraft setzen, der Eingriff muss (Kay Wachter, Verfassungsrichter,https://taz.de/Jura-Professor-ueber-Demo-Verbote/!5677512/) verhältnismäßig bleiben.
In einigen österreichischen Bundesländern und Städten haben diverse Menschen mit Druck und mehrmaligen Hinterfragen von Gesetzesgrundlagen, bei den zuständigen Behörden ein momentanes Demorecht zum 1. Mai 2020 erkämpft (Stichtag 30.4, alle Änderungen sind noch vorbehalten)

https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-politik/irritationen-um-1-mai-demo_a4038348?ref=curate
https://www.mayday.jetzt/

Mehr zum Thema:

Die Verfassungsrechtlerin Brigitte Hornyik hat 30 Jahre lang als Expertin am Verfassungsgerichtshof in Österreich gearbeitet und ist unter anderem auf Menschenrechte und Polizeiarbeit spezialisiert. Retour ligne automatique
Zu Gast im Ö1 Radio spricht sie darüber, wemensch sich wann, wo und warum versammeln darf; wie dieses Recht erkämpft und zu einer Säule der" sogenannten Demokratie" wurde, was es heute bedeutet und wie viele Einschränkungen es verträgt.
Radiobeitrag: https://oe1.orf.at/programm/20200417/595276/Einkaufen-aber-nicht-demonstrieren
https://taz.de/Versammlungsfreiheit-in-der-Krise/!5675480/

Zum Begriff Demokratie: hierzu ein weiterer Artikel https://projektwerkstatt.de/index.php?p=10808

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zum Thema Anti-Repression:

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