Update zum Fall in Budapest – Juli 2023
Wir schreiben dieses kurze Update über die Situation der Verhaftungen in Budapest, insbesondere wegen der derzeit inhaftierten italienischen Mitstreiterin.
Für weitere Informationen über den Kontext verweisen wir auf den vorherigen Text, der bereits veröffentlicht wurde.
>(https://kontrapolis.info/10487/)
Bis heute befinden sich sowohl der deutsche Antifaschist als auch die italienische Mitstreiterin seit Februar 2023 im Gefängnis in Budapest.
Trotz vieler Schwierigkeiten konnten wir uns nach längerer Zeit vor allem durch den Austausch mit den ungarischen Verteidigern ein Bild von der aktuellen Lage machen, das in einigen Punkten von den bisherigen Informationen abweicht.
Derzeit ist nur die italienische Mitstreiterin wegen der angeblichen Beteiligung an den Vorfällen, bei denen einige militante Nazis verletzt wurden, inhaftiert.
Von den fünf Vorfällen, die sich alle in den Tagen vor dem „Tag der Ehre“ in Budapest ereigneten, wollen die Ermittler beweisen, dass die Mitstreiterin möglicherweise an zwei von ihnen beteiligt sein könnte. Wegen des ersten Angriffs wird gegen sie nicht mehr ermittelt, da sie ihre Abwesenheit zum fraglichen Zeitpunkt mittels Flugtickets belegen konnte.
Der deutsche Inhaftierte ist nunmehr nicht direkt wegen der angeblichen Körperverletzung von damals beschuldigt, sondern wegen seiner angeblichen Beteiligung an einer internationalen kriminellen Vereinigung, deren Existenz die Ermittler nachweisen wollen.
Die Anklagen sind also recht unterschiedlich und die Strafen, die im Falle einer Verurteilung durch die ungarische Justiz verhängt werden, sind das damit auch.
In beiden Fällen laufen die Ermittlungen noch, aber wir wissen, dass die maximale Dauer der Untersuchungshaft für die italienischen Gefährtin 4 Jahre beträgt. Die endgültige Strafe im Falle einer Verurteilung wird dagegen zwischen 2 und 12 Jahren Gefängnis liegen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nur die italienische Mitstreiterin unter dem Vorwurf der schweren Körperverletzung inhaftiert ist, und dass die Dauer der Untersuchungshaft noch sehr lang sein kann.
Wie bereits erwähnt, haben sich ihre Haftbedingungen nach einer anfänglich schwierigen Phase verbessert. Sie erhält von der Botschaft regelmäßig Pakete mit so ziemlich allem, was sie beantragt, die Beziehungen zu ihren Mitgefangenen sind sehr gut und sie hat ein Mobiltelefon, mit dem sie ihre ungarischen Anwälte und die italienische Botschaft jederzeit kontaktieren kann. Leider sind Gespräche mit Familienangehörigen und Freund*innen und damit jede Art von Kommunikation und Korrespondenz nach wie vor verboten, weil die Behörden eine Gefahr der Verdunkelung von Beweisen droht. Sowohl die Anwälte als auch die Botschaft versuchen, diese Situation zu entschärfen, aber niemand weiß, ob oder wann ein direkterer Kontakt mit ihr möglich sein wird. Über dieselben Anwälte werden wir ständig über ihren psychophysischen Zustand, der bisher gut ist, und über die Entwicklung des Gerichtsverfahrens auf dem Laufenden gehalten.
In den nächsten Monaten wird ein Antrag auf Hausarrest auf italienischem Boden gestellt , obwohl es unwahrscheinlich ist, dass die örtlichen Behörden diesem Antrag zustimmen werden, da es angesichts der Anschuldigungen im Interesse der Behörden liegt das Risiko zu vermeiden, dass sie das ungarische Staatsgebiet verlässt.
Gleichzeitig wurde die Haft am 14. Juni bis zum 14. August verlängert.
Die Anwälte gehen davon aus, dass die Haft angesichts der bisher von der Polizei gesammelten indirekten Beweise weiter verlängert wird. Außerdem wird im August das Ergebnis eines von der Staatsanwaltschaft beantragten anthropometrischen Gutachtens vorgelegt werden – also eine Videoanalyse, die die Statur der Mitstreiterin mit der der auf den Videos zu sehenden Person vergleicht.
Es ist wichtig zu verstehen, dass angesichts der heiklen juristischen Situation die Inhaftierung noch sehr lange dauern kann und daher die juristischen Kosten und die Kosten für die Aufrechterhaltung des Knastalltags der Mitstreiterin enorm sind und sein werden. Aus diesem Grund bitten wir alle, den zu diesem Anlass eingerichteten Solidaritätsfonds mit jeder Art von Spende, Zuwendung oder Initiative zu unterstützen, um ihr in dieser schwierigen und langwierigen Situation zu helfen.
Für Spenden:
Kontoinhaberinnen: Alice Zaffaroni & Martina Franchi
IBAN: LT52 3250 0629 2249 2633
BIC: REVOLT21