Sexarbeitende lassen sich nicht spalten

veröffentlicht am 19. Dezember 2023

Anlässlich des 17. Dezember, dem internationalen Tag gegen Gewalt an Sexarbeitenden möchte die Allianz Pro Sexwork auf die gewaltvollen Strukturen von denen Sexarbeitende betroffen sind, sowie auf die aktuelle Spaltung von Menschen in der Sexarbeit* in „gute“ (da speziell ausgebildete) Sexualassisten:innen und „schlechte“ (nicht-spezifisch ausgebildete) Sexarbeiter:innen aufmerksam machen.

Gewalt an Sexarbeitenden ist vor allem strukturellen Ursprungs und lässt sich u. a. auf sexistische und religiös-moralisierende Ideologien zurückführen, welche sich auch auf die Gesetzgebung auswirken. Gesetze, welche die Sexarbeit regulieren sind daher oft moralisch geprägt und fördern das Stigma gegen diese Berufsgruppe. In weiterer Folge führen das Stigma und die restriktive Gesetzgebung zu Gewalt an Sexarbeitenden, da diese ihren Beruf nicht frei ausüben können, versteckt arbeiten müssen und daher leichter in Abhängigkeitsverhältnisse geraten.

Gerade wird im Vorarlberger Landtag darüber diskutiert, dass Hausbesuche für eine bestimmte Gruppe von Sexarbeiter:innen – nämlich ausgebildete Sexualassistent:innen – und für eine bestimmte Gruppe von Kund:innen – und zwar für Menschen mit einer Pflegestufe 4 - legalisiert werden soll. Hierdurch würde es zu einer Spaltung zwischen „guten“ (da speziell ausgebildeten) Sexarbeiter:innen und „schlechten“ (nicht-speziell ausgebildeten) Menschen, die andere Formen von Sexarbeit anbieten, kommen, denn diese anderen Formen wären nach wie vor nicht erlaubt. Sexualassistenz ist aber ein Teil der Sexarbeit und Sexualassistent:innen sind Sexarbeiter:innen. Die meisten Sexarbeiter:innen zählen Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen und Beeinträchtigungen zu ihren Kund:innen.

Wir sehen hier eine weitere Form von struktureller Gewalt gegen die Berufsgruppe der Sexarbeitenden. Hausbesuche sollten für alle Sexarbeitende möglich sein und Sexualassistenz für alle Menschen mit Behinderung ermöglicht werden. Das sieht so auch die UN-Behindertenrechtskonvention vor.

„Schon wieder wurden keine Selbstorganisationen oder Fachberatungsstelle in die Erstellung dieses Gesetzes miteinbezogen“, so eine Sprecherin der Selbstorganisation Sexworker.at.

Wir fordern:

  • ein Mitspracherecht von Sexarbeitenden
  • die Abschaffung diskriminierender Gesetze
  • die Abschaffung der Pflichtuntersuchung
  • ein Ende der Kriminalisierung und Illegalisierung von Sexarbeit

*Sexarbeit wird im Alltagsverständnis fälschlicherweise fast immer als rein weibliches, heteronormatives Arbeitsfeld verstanden. Sexarbeit wird nicht nur von Frauen angeboten. Sie stellen aber momentan den Großteil der Sexarbeitenden in Österreich dar. Aufgrund von Mehrfachdiskriminierungen sind von Rassismus betroffene Menschen und queere Sexarbeitende noch mehr mit direkter und struktureller Gewalt konfrontiert.

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