3 Jahre Räumung Nele35: Repression & Widerstand, u.a. gg. §92a (Kostenersatz)!

veröffentlicht am 12. Dezember 2021

19.11.2021: Beim Verwaltungsgerichtshof wurde eine Revision gegen den Kostenersatz-Prozess §92a eingebracht.
D.h. bei einem positiven Ausgang der Revision wird sich die beschuldigte Person nochmals vor dem Verwaltungsgericht den Vorwurf der Gefährtung für ihr Leben bei der Hausbesetzung stellen müssen. Sprich: Nochmal das Ganze von Vorne!

November 2018: Besetzung einer ehem. Druckerei in der Neulerchenfelderstraße 35 in 1160 Wien
siehe https://nele.noblogs.org/

7. Dezember 2018: Räumung durch riesiges Polizeiaufgebot; Inhaftierung einer Person der vorgeworfen wurde Widerstand gg. die Verhaftung geübt zu haben.
Bericht: https://nele.noblogs.org/post/2018/12/11/wien-bericht-raumung-hausbesetzung-nele-am-7-12-2018/

27. Dezember 2018: Am Wiener Landesgericht in der Josefstadt findet ein Prozess wegen versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt gegen eine Person statt.
Bericht: https://nele.noblogs.org/post/2019/03/23/prozessbericht-zum-prozess-wegen-widerstand-gegen-die-staatsgewalt-im-zuge-der-raumung/

15. März 2019: Jene Person, die seit der Räumung der Nele35 in Wien Ottakring im Gefängnis war, wird vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen.

20.Februar 2020: Am 20. Februar 2020 fand in der Muthgasse 62 beim Verwaltungsgericht Wien eine Verhandlung statt. Gegenstand der Verhandlung war die Beschwerde eines Hausbesetzers gegen die Verwaltungsstrafen der Landespolizeidirektion Wien, die im Zuge einer Räumung gegen alle Hausbesetzer*innen ausgesprochen wurden.
Erfolgreiche Beschwerde gegen die von der Polizei verhängten Verwaltungsstrafen bei einer Hausbesetzung, die tlw. beispielhaft sein können:
Keine Verwaltungsstrafe wegen:
- Vermummungsverbot (§2 Abs 1 AGesVG)
- Erregung öffentlichen Ärgernisses (§81 Abs 1 SPG)

- Wiederbetretungsverbot (§84 Abs1 Z6 iVm §37 SPG)
Bericht: https://emrawi.org/?Verwaltungsgerichtsbeschwerde-gegen-Hausbesetzung-Nele-2018-in-allen-drei-724

Soliaktion "still lovin´squatting! Smash §92a! (Kostenersatz)
Video: https://vimeo.com/388353516

Sommer 2020: Eine der beiden identifizierten Personen, die sich während der Räumung auf dem Giebeldach befand, bekam 7 Monate nach dem Einsatz einen Brief mit einer Kostenersatzforderung über € 3.808,- unter Anwendung des §92a
Bericht: https://nele.noblogs.org/post/2019/09/17/kostenersatz-fur-nele-besetzung-bezahlt-wird-nicht/

8.4.2021: Teilerfolg am 8.4. bei Giebeldach §92a Prozess in Wien
Die Polizei forderte über 3800 Euro von eine_r Besetzer_in. Der Prozess endete damit das Richter Divalcky die Strafe auf ein Sechstel (ca. 680 Euro) herabsetzte, und den Gang zum Verwaltungsgerichtshof geebnet hat.
Bericht: https://emrawi.org/?Teilerfolg-am-8-4-bei-Giebeldach-p92a-Prozess-in-Wien-1559

19.5.2021: Einbringung einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof wegen der Anwendung des §92a bei einer Hausbesetzung

27.9.2021: Der Verfassungsgerichtshof lehnt die Beschwerde ab

19.11.2021: Beim Verwaltungsgerichtshof wurde eine Revision gegen den Kostenersatz-Prozess §92a eingebracht.
D.h. bei einem positiven Ausgang der Revision wird sich die beschuldigte Person nochmals vor dem Verwaltungsgericht den Vorwurf der Gefährtung für ihr Leben bei der Hausbesetzung stellen müssen. Sprich: Nochmal das Ganze von Vorne!

juristische Hintergrundinformationen vom at.rechtsinfokollektiv , u.a. wie sich zur Wehr setzen gegen den Kostenersatzparagraphen §92a, findet ihr:
Kostenersatzpflicht Für Polizeieinsätze: § 92a Abs 1a SPG
https://emrawi.org/?Kostenersatzpflicht-Fur-Polizeieinsatze-p-92a-Abs-1a-SPG-1543

Bezahlt wird nicht!

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